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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.10.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BGH: Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der Genossenschaft

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteilen vom 13.10.2008 - II ZR 227/07, II ZR 229/07 und II ZR 26/08 entschieden - entschieden, dass bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht der ausgeschiedenen Genossen die Handelsbilanz maßgeblich ist und die stillen Reserven der Genossenschaft bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen sind. § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a. F. ebenso wie § 73 Abs. 2 Satz 4 GenG in der nunmehr gültigen Fassung - will nicht nur den Bestand der Genossenschaft besonders weitgehend schützen. Die Vorschrift zielt - im Interesse eines vorsorgenden Gläubigerschutzes - auch darauf ab, die Flucht aus der Genossenschaft kurz vor Eintritt der Insolvenz zu verhindern.

(Quelle: PM BGH v. 14.10.2008)

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