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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.06.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Nachbesserung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer

Am 16.6.2011 hat der IASB eine geänderte Version von IAS 19 veröffentlicht. Damit ist das Projekt zur Veränderung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer, insb. Leistungen nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen/Pensionen, vollendet.

Die Änderungen stellen wichtige Verbesserungen dar; sie betreffen (a) die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verlusteder (sog. Korridormethode), (b) die Darstellung/Aufteilung von Änderungen der Nettoverbindlichkeit/-vermögenswerte aus leistungsorientierten Vergütungsplänen sowie (c) Zusatzabgaben zu Merkmalen und Risiken aus solchen leistungsorientierten Plänen. Investoren und Nutzer von Finanzberichten können sich nun ein noch besseres Bild von den Verpflichtungen eines Unternehmens aus zugesagten Leistungen und deren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens machen.

Der geänderte IAS 19 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2013 beginnen, erstmals verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist auch zulässig.

Das Projekt gehörte zu den im Rahmen des sog. MoU gemeinsam von IASB und FASB erarbeiteten Neuerungen. Insbesondere die Abschaffung der Korridormethode stellt eine weitere Annäherung von IFRS und US-GAAP dar. Der Änderungsstandard kann nur über das IASB (http://www.iasb.org/) bezogen werden. Weitere Informationen unter http://www.ifrs.org/News/Press+Releases/IAS+19+June+2011.htm.

(www.drsc.de)

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