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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.02.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Mitwirkung im BaFin-Arbeitskreis „Treuhänder-Rundschreiben“ zum AIFMUmsG – Alternative Verwahrstelle

In das Verfahren zum AIFM-UmsG hatte sich die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) insbes. mit der Forderung eingebracht, für bestimmte Verwahrstellen auch WP/vBP zuzulassen. Dem ist im Regierungsentwurf entsprochen worden. Die BaFin beabsichtigt, das Benennungsverfahren für den Treuhänder und insbes. die Voraussetzungen, unter denen ein Treuhänder als Verwahrstelle beauftragt werden kann, in einem Rundschreiben zu konkretisieren. Zu diesem Zweck hat die BaFin den Arbeitskreis „Treuhänder- Rundschreiben“ eingerichtet, in dem das Verfahren und die Voraussetzungen unter Beteiligung der betroffenen Berufe diskutiert werden sollen. Für WP/vBP handelt es sich hierbei nach Auffassung der WPK um eine nicht geschäftsführende und damit berufsrechtlich zulässige treuhänderische Verwaltung nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO, die somit von der Berufshaftpflichtversicherung umfasst ist. Vor Übernahme einer solchen Tätigkeit wird gleichwohl eine Abstimmung mit dem Versicherer empfohlen. Die WPK wird in dem Arbeitskreis, dessen erste Sitzung Ende Februar 2013 stattfindet, durch ihren Vizepräsidenten vBP/StB Gerhard Albrecht vertreten sein. (www.wpk.de) Am 27.2.2013 veranstaltet dieser Verlag einen RdF-Workshop „Update AIFM-Richtlinie“. Weitere Informationen dazu unter www.rdf-online/work shop.

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