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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.11.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR und RIC: Mitteilung zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) und das Rechnungslegungs Interpretation Committee (RIC) haben eine Mitteilung zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten auf ihrer Homepage veröffentlicht (http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php?do=show_article&id=3&list=news&list_id=0&language=german&lp=1). Darin heißt es u. a.: Offen ist derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist insbes. zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Zwar mögen die aktuell beobachtbaren Ausprägungen auch von Marktverzerrungen gekennzeichnet sein, sie stellen jedoch Anzeichen dafür dar, dass die historischen Ausprägungen nicht mehr relevant sind und daher nicht ohne Anpassung verwendet werden können. Da es objektive Verfahren zur Anpassung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen nicht gibt, besteht Bedarf für Leitlinien. Nach Ansicht von DSR und RIC hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten. DSR und RIC werden sich aktiv in diese Diskussion einbringen.

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