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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.08.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FinMin Brandenburg: Merkblatt für Unternehmen zur neuen elektronischen Bilanz

Bilanzierende Unternehmen in Deutschland sind im Regelfall ab diesem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzbehörden zu senden. Damit wird die Abgabe der Unterlagen in Papierform beim FA durch die elektronische Übermittlung ersetzt. Um Unternehmen Orientierung bei der Umstellung auf die sog. E-Bilanz, d. h. auf die elektronische Übermittlung der Daten, zu bieten, hat das Brandenburgische Finanzministerium hierzu jetzt ein neues Merkblatt herausgegeben. Unter dem Titel „Merkblatt für Unternehmen zur neuen elektronischen Bilanz“ informiert es darüber, welche Pflichten für Unternehmen bestehen und welche technischen Anforderungen für die E-Bilanz erfüllt werden müssen. Das Merkblatt erläutert bspw., dass Unternehmen unabhängig von der Rechtsform oder der Größenklasse des Unternehmens zur elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden verpflichtet sind. Neben den jährlichen Schlussbilanzen sind auch die anlässlich einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der Gewinnermittlungsart oder in Umwandlungsfällen zu erstellenden Bilanzen ebenso wie Eröffnungsbilanzen elektronisch zu übermitteln. Erhältlich ist das neue Merkblatt kostenlos im PDF-Format unter www.mdf.brandenburg.de --> Publikationen oder www.finanzamt.brandenburg.de --> Broschüren und Informationsmaterial.
(PM FinMin Brandenburg vom 24.8.2012)

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