IDW: Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Die Richtlinie zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist am 5.6.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt am 25.6.2018 in Kraft.
Zwar bindet die Richtlinie bis zu ihrer Umsetzung in deutsches Recht nur die Mitgliedstaaten. Der deutsche Gesetzgeber ist nach der Richtlinie allerdings verpflichtet, sie so umzusetzen, dass meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, mit denen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens (25.06.2018) begonnen wurde, nachträglich ab dem 1.7.2020 bis spätestens zum 31.8.2020 gemeldet werden müssen.
Zweifel an der Zulässigkeit dieser rückwirkenden Dokumentationspflicht hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seiner Stellungnahme vom 17.5.2018 bereits vorgetragen.
- Amtsblatt der EU
- Meldung vom 22.5.2018
(IDW Aktuell vom 7.6.2018)