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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.03.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Mehr Rechtssicherheit für das Auslagern von Dienstleistungen

Wirtschaftsprüfer sollen künftig Dienstleistungen leichter auslagern können, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Das Institut der wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Fortentwicklung des Strafrechts. Damit können Wirtschaftsprüfer die moderne Arbeitsteilung, die durch die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, besser nutzen.

Der Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" verlangt im Gegenzug, dass der Berufsträger den externen Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gleichzeitig zum einschlägigen § 203 Strafgesetzbuch wird das Berufsrecht (WPO) angeglichen. Danach muss der Wirtschaftsprüfer den Dienstleister sorgfältig aussuchen und zur Verschwiegenheit verpflichten, ehe dieser seine Arbeit aufnehmen kann.

Es gibt aber auch Kritikpunkte. Einige berufsrechtliche Regeln sind so unpraktikabel, dass sie die Vorteile der geplanten Strafrechtsänderung fast wieder wettmachen. Einzelheiten dazu erläutert das IDW in einer Stellungnahme an den Rechts- und den mitberatenden Innenausschuss des Deutschen Bundestags.

(IDW Aktuell vom 23.3.2017)

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