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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.01.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Maßnahmenpaket gegen die zunehmende Deindustrialisierung Europas

In ihrer am 22.1.2014 vorgelegten Mitteilung für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie setzt die Kommission auf verbesserten Rohstoffund Finanzmittelzugang für Unternehmen, verschlankte Verwaltung und stärkere internationale Konkurrenzfähigkeit. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die globale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrien als Querschnittsaufgabe in alle Politikbereiche einbeziehen.
„Bis 2020 soll die Industrie 20 Prozent zum europäischen BIP beitragen. Von diesem Ziel ist Europa noch weit entfernt. Aus diesem Grund muss die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ganz oben auf der Tagesordnung stehen, wenn der Europäische Rat im März 2014 zusammentritt“, sagte Industriekommissar Antonio Tajani. „Mit der heute vorgestellten Initiative macht die Kommission deutlich, dass wir nur mit einer möglichst raschen Reindustrialisierung und Modernisierung unserer Wirtschaft neue Arbeitsplätze schaffen können. Wir müssen auf europäischer und nationaler Ebene entschlossen handeln, damit alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente kohärent nach unseren Prioritäten eingesetzt werden. Eine industriepolitische Strategie muss viele andere Bereiche einbeziehen, die mit der Industrie immer stärker verzahnt sind und einen erheblichen Einfluss auf ihren Erfolg haben.“
Konkret sieht der Aktionsplan der Kommission Handlungsbedarf in diesen Kernbereichen:
– Verstärkte Einbeziehung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie als Querschnittsaufgabe in alle Politikbereiche angesichts ihres großen Beitrags zur wirtschaftlichen Gesamtleistung der EU,
– Maximierung des Potenzials des Binnenmarktes durch den Ausbau der notwendigen Infrastrukturen, durch die Schaffung eines stabilen, vereinfachten unternehmer- und innovationsfreundlichen Rechtsrahmens, durch die Integration der Kapitalmärkte, durch verbesserte Ausbildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie durch die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen als wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie,
– Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen zu erschwinglichen, die internationalen Bedingungen widerspiegelnden Preisen durch geeignete Maßnahmen auf dem Binnenmarkt und auf internationaler Ebene,
– Einsatz und Anwendung der europäischen Finanzierungsinstrumente auf der Grundlage einer wirksamen Kombination von COSME, Horizont 2020, der Strukturfonds (aus Regionalfonds mindestens 100 Mrd. Euro) und Geldern der Mitgliedstaaten für weitere Innovations-, Investitions- und Reindustrialisierungsvorhaben,
– Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Realwirtschaft. Hierbei sollte die Europäische Investitionsbank noch strategischer agieren, indem sie mehr Kredite zielgerichtet an Innovations- und Industrieprojekte vergibt. Die EU sollte die noch vorhandenen Engpässe beseitigen, die durch die Fragmentierung des Finanzmarkts entstanden sind, und die Voraussetzungen für die Entwicklung alternativer Finanzierungsquellen schaffen,
– Erleichterung der schrittweisen Integration der Unternehmen in der EU, insbes. der KMU, in globale Wertschöpfungsketten mit dem Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und ihnen zu globalen Märkten unter günstigeren Bedingungen Zugang zu verschaffen.
– Ohne eine wettbewerbsfähigere Industrie wird es nicht gelingen, – so die EU-Kommission – Wachstum und Beschäftigung wieder anzukurbeln und den Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP bis 2020 auf 20 % anzuheben.
Auf die Industrie entfallen über 80 % der EUAusfuhren und der privaten Forschungs- und Innovationstätigkeit. Ihre Bedeutung ist somit weit größer als ihr Anteil am BIP vermuten lässt. Fast jeder vierte Beschäftigte in der Privatwirtschaft ist in der Industrie auf einem häufig hohe Qualifikationen erfordernden Arbeitsplatz tätig, und durch jede zusätzliche Stelle im verarbeitenden Gewerbe entstehen 0,5 bis 2 Arbeitsplätze in anderen Branchen. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP, der im Sommer 2013 bei 15,1 % lag und seither weiter abgenommen hat, ist jedoch weit von den 20 % entfernt, die die Kommission 2012 als Zielvorgabe für 2020 festgelegt hat. Die vollständige Pressemitteilung dazu finden Sie unter europa.eu.
(EU aktuell vom 22.1.2014)

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