WPK: Liste der Anbieter von Studiengängen zumWP-Examen nach § 13b WPO
Unter http://www.wpk.de/examen/13b-studiengaenge.asp steht ab sofort eine Liste der Hochschulen zur Verfügung (Stand: 15.3.2011), denen die Prüfungsstelle bestätigt hat, dass schriftliche und mündliche Prüfungen den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind. Diese Prüfungen entsprechen den Anforderungen gemäß § 13b WPO in Verbindung mit § 7 der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV).