APAS: Liste der Abschlussprüfer gem. Art. 16 Abs. 3 VO (EU) Nr. 537/2014 veröffentlicht
Am 9.6.2017 veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) die Verlautbarung Nr. 3 „Liste der Abschlussprüfer gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014“, die unter www.bafa.de abrufbar ist. Nach Art. 16 Abs. 3 der VO ist die APAS verpflichtet, für Zwecke der Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben. Die vorliegende Aufstellung umfasst alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die im Jahr 2016 gesetzliche Abschlussprüfungen bei solchen Unternehmen beendet haben. Auf der Internetseite der WPK steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung.
(Neu auf WPK.de vom 27.6.2017)