BFH: LiFo statt FiFo bei Wertaufholung nach steuerwirksamen und nicht steuerwirksamen Teilwertabschreibungen (Entscheidungsreport)
BFH, Urteil vom 19.8.2009 - I R 2/09
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 2.12.2008 - 6 K 2726/06 K (EFG 2009, 436)
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LEITSATZ
Sog. Wertaufholungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 S. 2 KStG 2002 a. F./§ 8b Abs. 2 S. 4 KStG 2002 n. F. zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach - mit der Folge der Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne - mit den steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Dirk Koch, RA/StB/FAStR, GSK Stockmann & Kollegen, Stuttgart
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