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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.06.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Leitlinien zur Klimaberichterstattung

Die Europäische Kommission hat die Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener Informationen veröffentlicht.

Diese Leitlinien sind eine Ergänzung der Kommissionsleitlinien zur Nichtfinanziellen Berichterstattung vom Juli 2017 und behandeln die Angabenempfehlungen der Task force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Zuvor hatten sowohl die Technical Expert Group on Sustainable Finance als auch die Kommission selbst die Erweiterung der Kommissionsleitlinien konsultiert.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) hatte sich an beiden Konsultation beteiligt (DRSC-Stellungnahme zum TEG-Bericht, DRSC-Stellungnahme zum Kommissionsentwurf).

Die Stärkung der Unternehmensberichterstattung über klimabezogene Themen ist eine der zehn Maßnahmen aus dem EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“, in welchem sich die Kommission explizit auf die TCFD-Empfehlungen bezieht.

(www.drsc.de)

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