EU: Leitlinien zur Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen
-tb- Entsprechend der Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 müssen bestimmte große Unternehmen zukünftig eine nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufnehmen, die sich insbes. auf die Darstellung der Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bezieht (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2014:330:FULL&from=DE). Unter Artikel 2 der Richtlinie wird festgehalten, dass die Europäische Kommission bis zum 6.12.2016 unverbindliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen verfasst, um eine relevante, zweckdienliche und vergleichbare Angabe nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen zu erleichtern (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE). In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission nun mit einer öffentlichen Konsultation begonnen, um die Meinungen von Interessensträgern zu entspr. Leitlinien einzuholen. Auf ihrer Internetseite stellt die Europäische Kommission die relevanten Dokumente für die Konsultation bereit, auf die bis zum 15.4.2016 geantwortet werden kann (http://ec.europa.eu/finance/consultations/2016/non-financial-reporting-guidelines/index_de.htm).