PCAOB: Leitlinie zu Jahresberichten von Prüfungsgesellschaften
-tb- Der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat ein Leitliniendokument über seine Vorschrift veröffentlicht, wonach bei ihm registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Jahresberichte bei der PCAOB auf Formular 2 einreichen müssen. Das Dokument ist als Frage-Antwort-Leitlinie gestaltet und kann hier abgerufen werden. Seit Januar 2010 müssen alle bei der PCAOB registrierten Unternehmen ihren Geschäftsbericht als Formular 2 einreichen, welches u. a. Informationen über herausgegebene Prüfungsberichte, die disziplinarische Chronik zu neuen Mitarbeitern und bestimmte Informationen über in Rechnung gestellte Gebühren für verschiedene Arten von Dienstleistungen enthält. Die PCAOB-Regeln zur jährlichen Berichterstattung gelten seit dem 31.12.2009; dementsprechend sind von den bei der Behörde registrierten Unternehmen die Jahresberichte auf Formular 2 bis zum 30.6.2010 einzureichen.