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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.02.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Kritik an den Empfehlungen der Technical Expert Group on Sustainable Finance

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahme an die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) der Europäischen Kommission übermittelt.

In ihrem Bericht vom 10. Januar 2019 formuliert die TEG Vorschläge zur Aufnahme der von der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) erarbeiteten Empfehlungen in die unverbindlichen Leitlinien der Kommission zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Das DRSC problematisiert in seiner Stellungnahme u. a. die Kohärenz der TCFD- Empfehlungen zu den Vorgaben aus der CSR-Richtlinie. So stehen bei den Angaben der TCFD die Auswirkungen des Klimawandels auf die Unternehmen im Mittelpunkt, wogegen die neuen Berichtselemente der CSR-Richtlinie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte (z.B. das Klima) adressieren. Zwar sei die Befassung der Unternehmen mit klimabezogenen Themenstellungen hilfreich und zweifelsohne notwendig, allerdings würden konzeptionelle Schwächen in den unverbindlichen Leitlinien nicht zu deren Akzeptanz beitragen, so der Tenor der DRSC-Stellungnahme.

Hintergrund: Bereits im „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ hatte die Europäische Kommission angekündigt, die Empfehlungen der TCFD in die unverbindlichen Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung aufzunehmen. Die von der Kommission eingesetzte TEG hatte am 10.1.2019 ihren Bericht mit entsprechenden Empfehlungen an die Kommission veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird auf dieser Grundlage die Leitlinien überarbeiten und den Änderungsentwurf voraussichtlich im ersten Quartal 2019 zur Konsultation stellen. Die Änderungen an den unverbindlichen Leitlinien sollen bis Mitte Juni 2019 vollzogen werden.

(www.drsc.de)

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