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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.05.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Kritik am Entwurf eines BMF-Schreibens „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)"

Das BMF hat einen umfassenden Entwurf zum Einsatz der IT bei der Buchführung vorgelegt. Dieser Entwurf enthält zahlreiche Regelungen, die die Wirtschaft - so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) - in erheblichem Maße belasten werden und mit denen Bürokratie nicht ab-, sondern aufgebaut wird. Ein Beispiel für den Formalismus seien die Regelungen zur elektronischen Erfassung von Papierdokumenten: Nach Ansicht der Finanzverwaltung dürften einmal eingescannte Papierbelege nicht weiter verarbeitet werden. Allein diese Anforderung werde die Arbeitsabläufe in den Unternehmen erschweren und dürfte mit der bisherigen Praxis nicht vereinbar sein.

Grundsätzlich kritisieren die Wirtschaftsprüfer, dass der Entwurf die bisherige Rechtslage deutlich verschärft und dies einseitig zu Lasten des Steuerpflichtigen. So werde gefordert, dass alle Änderungen jeglicher Daten lückenlos protokolliert werden müssen, was viele, selbst modernste ERP-Systeme nicht bewältigen könnten.

Zusammenfassend empfiehlt das IDW, angesichts der Vielzahl der aufgeworfenen, aber nicht gelösten technischen Fragen, den vorliegenden Entwurf grundlegend zu überarbeiten.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. Stellungnahme des IDW vom 2.5.2013 an das BMF auf www.idw.de, Rubrik IDW Aktuell.

(PM IDW vom 8.5.2013)

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