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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Krankenhausgestaltungsgesetz in NRW muss überarbeitet werden

Mit folgenden Vorschlägen dazu hat sich das IDW an das Ministerium für Gesundheit in NRW gewandt: Der Wortlaut des § 20 KHGG NRW soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich auch die Abtretung von schon ausgezahlten Fördermitteln, die angespart wurden, zulässig ist. In § 21 Abs. 6 KHGG NRW muss nach Meinung des IDW klargestellt werden, dass auch eine Finanzierung von Abschreibungen auf grundsätzlich förderungsfähige Investitionen in Betracht kommt. Diese und weitere Forderungen finden Sie im IDW-Schreiben vom 20.9.2012, das auf der IDW-Homepage abrufbar ist. (www.idw.de)

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