PCAOB: Kooperationsvereinbarung mit der APAS geschlossen
In einer Pressemitteilung des PCAOB vom 24.8.2016 zeigt sich der Vorsitzende James R. Doty erfreut über die Fortsetzung der Kooperation mit Deutschland, einem sehr wichtigen Partner des PCAOB in Europa. Die jüngste Entscheidung der EU-Kommission zur Gleichwertigkeit der Aufsichtssysteme und die fortgesetzte Zusammenarbeit der amerikanischen Aufsichtsbehörde mit vergleichbaren europäischen Institutionen in der Aufsicht über international ausgerichtete Abschlussprüfungen stärkten den grenzüberschreitenden Anlegerschutz.
Die Vereinbarung zwischen PCAOB und APAS regelt die Rahmenbedingungen für die Joint Inspections und bildet die Grundlage für den Austausch vertraulicher Informationen auf Basis deutschen und amerikanischen Rechts.
Die Kooperationsvereinbarung und eine ergänzende datenschutzrechtliche Vereinbarung sind auf der Internetseite des PCAOB veröffentlicht.
(Neu auf WPK.de vom 25.8.2016)