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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.11.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BaFin: Konsultation zu Mindestanforderungen an Sanierungspläne von Kreditinstituten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2.11.2012 ein Rundschreiben zur Konsultation veröffentlicht, das Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen von Kreditinstituten aufstellt (Konsultation 12/2012).Deutschland ist damit eines der wenigen Länder, das schon heute für die Sanierungsplanung ein regulatorisches Rahmenwerk entwickelt, das künftig alle in Deutschland systemrelevanten Kreditinstitute zu beachten haben. Das Rundschreiben konkretisiert und ergänzt zudem Vorschläge des Financial Stability Board (FSB), das im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen, die „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“ verabschiedet hat. Ziel dieser Standards ist, systemrelevante Institute ohne Verluste fürden Staatshaushalt abwickeln zu können. Als ein Element des erweiterten Risikomanagements dient die Sanierungsplanung als Vorbereitung, um künftige Krisensituationen bewältigen zu können und so die Widerstandsfähigkeit des Kreditinstituts zu stärken.
(www.bafin.de)

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