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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.11.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Konsolidierungswahlrecht bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren – Neufassung des IDW RH HFA 1.012

Das IDW hat eine überarbeitete Fassung des IDW RH HFA 1.012 zur Rechnungslegung in der Insolvenz veröffentlicht. Wesentliche Änderungen betreffen die Frage der Rückkehr zum bisherigen Abschlussstichtag nach Insolvenzeröffnung sowie die Einbeziehung insolventer Tochterunternehmen in den Konzernabschluss:

Nach der Neufassung des IDW RH HFA 1.012 – und in Einklang mit dem BGH-Beschluss vom 14.10.2014, Az. II ZB 20/13 – obliegt die Rückkehr zum satzungsmäßigen Stichtag dem Insolvenzverwalter. Bei Kapitalgesellschaften muss der Insolvenzverwalter innerhalb von zwölf Monaten nach Insolvenzeröffnung eine Mitteilung an das Registergericht schicken; die Eintragung ins Handelsregister kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zudem wird in der Neufassung klargestellt, dass bei insolventen Tochtergesellschaften das Konsolidierungswahlrecht des § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB bereits im vorläufigen Verfahren greift.

IDW RH HFA 1.012 wird in IDW Life 11/2015 veröffentlicht werden sowie im WPg-Supplement 4/2015.

(IDW Aktuell vom 30.10.2015)

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