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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Kommentierung des Zwischenberichts des Sustainable-Finance-Beirats

Das Deuzsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) bewertet den Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats als zentralen Diskussionsbeitrag im aktuellen politisch-öffentlichen Diskurs über die Etablierung eines nachhaltigen Finanzsektors. Der vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Beirat berät die Bundesregierung bei der Erarbeitung einer nachhaltigen Finanzstrategie für Deutschland und soll konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln. In seinem Bericht stellt der Beirat 53 Handlungsansätze zu Diskussion.

Der Fokus der DRSC-Stellungnahme richtet sich auf Aspekte der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung. Die richtige Datengrundlage wird vom Beirat als Fundament für einen resilienten und transformationsunterstützenden Finanzsektor gesehen. Entsprechend enthält der Bericht mehrere Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung.

In seiner Stellungnahme adressiert das DRSC folgende Kernpositionen:

  • Stärkere Einbettung der Diskussion in den europäischen und internationalen Kontext: Die Fortführung der nichtfinanziellen Unternehmensberichtpflichten sollte auch künftig auf europäischer Ebene und im Kontext der CSR-Richtlinie erfolgen. Im Hinblick auf die Ausgestaltung und Standardisierung der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung präferiert das DRSC eine internationale Lösung nach dem Vorbild des International Accounting Standards Board und der International Financial Reporting Standards.
  • Direkte Ansprache der Realwirtschaft: Transformationspfade zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen sollten sich primär an die Realwirtschaft richten. Entsprechend lehnt das DRSC die Erweiterung des etablierten und bewährten Verständnisses der Informations- und Rechenschaftsfunktion der Unternehmensberichterstattung um einen politisch motivierten Lenkungsaspekt ab.
  • Erforderlicher Rückgriff auf die Expertise aus dem Bereich der finanziellen Unternehmensberichterstattung: Finanzielle und nichtfinanzielle Themen stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern sind miteinander verknüpft. Dieser Konnektivität gilt es angemessen Rechnung zu tragen; sie darf aber nach Auffassung des DRSC nicht dahingehend fehlinterpretiert werden, dass die etablierte Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen nach dem IFRS-Regelwerk mit dem Argument einer nachhaltigen Finanzstrategie unterlaufen wird.
  • Aufnahme von Aussagen zur Datenqualität und Verlässlichkeit: Vermissen lässt der Bericht eine Positionierung zur Prüfung nichtfinanzieller Informationen. Das DRSC empfiehlt die Aufnahme dieses zentralen Aspekts der Unternehmensberichterstattung.
  • Rücksichtnahme auf die aktuellen Herausforderungen der eingetretenen Corona-Krise: Gegenwärtig sind die Unternehmen umfänglich mit der Bewältigung der mit der Corona-Krise einhergehenden außerordentlichen Herausforderungen befasst. Das DRSC fordert dazu auf, diesen Tatbestand bei der weiteren Arbeit des Beirats umfassend zu würdigen.

Detaillierte Erläuterungen zu den Positionen sowie weitere Ausführungen zu den einzelnen, im Bericht adressierten Handlungsansätzen entnehmen Sie bitte der DRSC-Stellungnahme.

(www.drsc.de)

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