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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.08.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
RIC: Klarstellung des Hinweises zum PSV-Beitrag

Am 8.7.2009 hat das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) einen Hinweis zu Bewertungsfragen im Rahmen der Rückstellungsbildung für Zwischenabschlüsse zum 30.6.2009 aufgrund der zu erwartenden deutlichen Erhöhung des Pflichtbeitrags zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) veröffentlicht. Erhaltene Rückmeldungen haben gezeigt, dass dieser Hinweis vereinzelt so interpretiert wurde, dass für die Bemessung der Rückstellung der im Rundschreiben des PSV genannte Satz von 13,5 Promille in voller Höhe und nicht zeitanteilig zugrunde zu legen sei. Daher hat das RIC eine Klarstellung veröffentlicht. (hier)

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