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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Klage gegen Deutschland wegen Besteuerung stiller Reserven

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen diskriminierender Steuervorschriften für die Reinvestition stiller Reserven beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Nach deutschem Recht können stille Reserven nur dann steuerfrei auf eine Reinvestition übertragen werden, wenn die neu angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Steuerpflichtiger, der Wirtschaftsgüter seines Anlagevermögens veräußern möchte, um sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederzulassen oder seine wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland auszubauen, eindeutig benachteiligt ist. Diese Ungleichbehandlung ist deshalb geeignet, ihn von grenzüberschreitenden Investitionen abzuhalten, und diese diskriminierende Behandlung ist mit den EU-Vorschriften unvereinbar. Die Klage vor dem Gerichtshof ist die letzte Phase des Vertragsverletzungsverfahrens. Weitere Informationen dazu finden Sie unter ec.europa.eu.
(PM EU-Kommission vom 27.9.2012)

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