BFH: Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungs-anstalt des Bundes und der Länder (VBL) (Entscheidungsreport)
BFH, Urteil vom 27.1.2010 - I R 103/08
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LEITSATZ
Für die ab dem Jahr 2002 an die VBL abzuführenden sog. Sanierungsgelder waren in den Bilanzen der an der VBL Beteiligten zum 31.12.2001 keine Rückstellungen zu bilden.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Stephan Abele, RA/StB, geschäftsführender Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars Hemmelrath GmbH in München
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