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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.05.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: Keine Anpassungen des Corporate Governance Kodex im Jahr 2011

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion in der Plenumssitzung am 4.5.2011 in Frankfurt a. M. keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Unternehmen angemessen Zeit lassen zur Umsetzung Grundsätzlich bleibt aus Sicht der Kommission wichtig, dass den börsennotierten Unternehmen ein angemessener, realitätsnaher Zeitraum zur Umsetzung neuer Regelungen eingeräumt wird, bevor ein UrteilüberErfolgoder Misserfolggetroffen und neue gesetzliche Regeln für börsennotierte Unternehmen gefordert werden. Dies gelte inbesonderemMaßeauchfürdieimvergangenen Jahr verstärkte Empfehlung für mehr Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter deutscher Unternehmen. Die Vielzahl der in jüngster Vergangenheit nominierten Frauen für Aufsichtsräte wie auch die für jedermann zugänglichen Erläuterungen der Unternehmen zu den individuellen Planungen fürmehr Frauen in diesen Gremien in den Corporate Governance-Berichten zeigten, dass sich die deutschen börsennotierte Unternehmen mit dem Thema intensiv auseinandersetzten und die Kodexempfehlung erfolgreich angewendet werde. So wurden in den letzten eineinhalb Jahren allein von den DAX 30-Unternehmen zwölf Aufsichtsratspositionen mit Frauen besetzt, weit mehr als in alldenJahrenzuvor. Die Kommission erwartet, dass v. a. im Zuge der großen Welle von turnusmäßigen Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Frühjahr 2013 der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten erheblich zunehmen wird. Nachholbedarf sieht die Regierungskommission auch bei einer höheren internationalen Vielfalt in deutschen Aufsichtsräten, die auch von der EU-Kommission in dem jüngst vorgelegten Grünbuch empfohlen wird. Stärkere Teilhabe der Stakeholder an Kommissionsarbeit Die Regierungskommission beabsichtigt, die StakeholderdesDeutschenCorporateGovernance stärker indie Arbeit einzubinden. Sowird die Kommission künftig beabsichtige Änderungen auf der Website der Regierungskommission veröffentlichen und die interessierte Öffentlichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist einladen. Die Regierungskommission wird die Stellungnahmenin ihreBeratungeneinbeziehen. EU-Grünbuch „Europäischer Corporate Governance Rahmen“ Intensiv diskutierte die Regierungskommission das von der EU-Kommission im April vorgelegte Grünbuch „Europäischer Corporate Governance Rahmen“, zu dem eine Stellungnahme im Sommer dieses Jahres vorgelegt wird. Die Regierungskommission begrüßt grundsätzlich das erklärte Ziel des Grünbuchs, die Wirksamkeit der derzeitigen Corporate Governance Kodizes für europäische Unternehmen zu bewerten. „Anstatt über Richtlinien gewachsene und in den einzelnen Regionen bewährte Systeme verändern zu wollen, sollte sich Europa aber auch beim Thema Corporate Governance wieder mehr dem Subsidiaritätsprinzip zuwenden und Zuständigkeiten dort belassen, wo sie bis dato erfolgreich wahrgenommen werden. Vieles von dem, was die EU-Kommission mit dem Grünbuch anzustoßen versucht, ist im deutschen Kodex bereits enthalten. Mit der Entscheidung, dem Kodex über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Anerkennung zu geben, hatte die deutsche Politik in Europa eine Vorreiterrolle eingenommen und die europäische Corporate- Governance-Diskussion maßgeblich positiv beeinflusst“, so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. V. a. gilt es nach Ansicht der Regierungskommission darauf zu achten, dass Europa Komplexitäten nicht noch weiter erhöht und zusätzliche Bürokratien aufbaut. (www.corporate-governance-code.de)

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