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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.08.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer „normalen“ und einer Existenzgründerrücklage

In seinem Urteil vom 29.4.2008 – VIII R 75/05 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) wie folgt entschieden: Dem Steuerpflichtigen steht kein Wahlrecht zu, ob er die „normale“ Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will. Die Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG ist auch bereits vor Vollendung der Betriebseröffnung zulässig, wenn die Investitionsentscheidung ausreichend konkretisiert ist. In Anschaffungsfällen setzt das die verbindliche Bestellung der betroffenen wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1721-1 unterwww.betriebs-berater.de Die Entscheidung wird in BB 33 von Engels kommentiert.

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