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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.07.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Kapitalmarktunion - Mehr Investitionen in Risikokapital und soziale Unternehmen

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat am 14.7.2016 Änderungen der Verordnungen über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) vorgeschlagen und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung der Kapitalmarktunion getan. Ziel des  Vorschlags ist es, Investitionen in Risikokapital und soziale Projekte zu stimulieren. Gleichzeitig soll es für die Anleger einfacher gemacht werden, in innovative kleine und mittlere Unternehmen zu investieren.

 

So schlägt die Kommission u. a. vor, das EuVECA- und EuSEF-Gütesiegel Fondsverwaltern jeder Größenordnung zugänglich zu machen und den Kreis der Unternehmen, in die investiert werden kann, zu erweitern. Ferner soll nach Wunsch der Kommission die grenzüberschreitende Vermarktung von EuVECA- und EuSEF-Fonds billiger und einfacher werden. Zu diesem Zweck wird die Erhebung von Gebühren durch die Mitgliedstaaten ausdrücklich verboten und das Zulassungsverfahren vereinfacht.

Diese Reformen sind Teil eines Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission zur Förderung des Risikokapitals in Europa. Dazu gehören der Einsatz von EU-Haushaltsmitteln zur Mobilisierung von Kapital großer institutioneller Anleger über einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds sowie die Förderung bewährter Praktiken bei nationalen Steueranreizen für Risikokapital zur Förderung von Investitionen in KMU und Start-ups. Die Europäische Kommission wird außerdem technische Hilfe für Mitgliedstaaten leisten, die marktbasierte Finanzierungen, einschließlich Risikokapital, weiterentwickeln wollen.

Diese Maßnahmen, einschließlich des heutigen Vorschlags, sind Bestandteil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion, der darauf abzielt, die Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen und für langfristige Projekte zu erweitern und zu diversifizieren und dadurch marktbasierte Investitionen zu erschließen. Der Vorschlag ist auch vor dem Hintergrund der Investitionsoffensive für Europa zu sehen, die Europas Potenzial für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren helfen soll. 

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „Wir beseitigen heute ein weiteres Hindernis für Investitionen auf EU-Ebene, was eines der Hauptanliegen der Investitionsoffensive für Europa ist. Wir haben drei zentrale Änderungen der EuVECA- und der EuSEF-Verordnung vorgeschlagen: die Erweiterung des Kreises in Frage kommender Fondsverwalter, die Erweiterung der Liste zulässiger EuVECA-Vermögenswerte und das Verbot der Erhebung von Gebühren durch die zuständigen Behörden. Dies wird mehr KMU Zugang zu den lebenswichtigen Finanzierungen verschaffen, ohne die sie nicht wachsen können.“

Kommissar Jonathan Hill sagte hierzu: „Ich freue mich, dass ich mit meiner letzten Amtshandlung als Kommissar Maßnahmen ankündigen darf, die die europäischen Risikokapitalmärkte stärken werden. Unsere europäischen Unternehmen müssen über mehr Finanzierungsmöglichkeiten verfügen können und in der Lage sein, die nötigen Investitionen hier in der EU anzuziehen. Die Kapitalmarktunion rückt damit erneut einen Schritt näher.“

Der Vorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat (Mitgliedstaaten) zur Verabschiedung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

Hintergrund

Durch die Verordnungen über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) wurden zwei neue Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für Anleger einfacher und attraktiver machen sollen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Beide Verordnungen wurden am 17.4.2013 erlassen und traten am 22.7.2013 in Kraft.

Fonds, die das EuVECA- oder das EuSEF-Gütesiegel tragen, dürfen von den Fondsverwaltern in der gesamten EU an professionelle und nicht professionelle Anleger, die mindestens 100 000 Euro binden können, vertrieben werden.

Da dringend weitere Fortschritte zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion benötigt werden, beschloss die Kommission, die allgemeine Überprüfung, die ursprünglich für Juli 2017 geplant war, vorzuziehen. Die Europäische Kommission hatte deshalb am 30.9.2015 eine Konsultation eingeleitet, bei der gefragt wurde, ob die Nutzung dieser Investmentfonds durch gezielte Änderungen der Verordnungen vorangebracht werden könnte. Bei der Überprüfung wurde eine Reihe von Faktoren ermittelt, die der Entwicklung dieser Fonds im Wege stehen.

Ausgehend von den Ergebnissen der Konsultation schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Erweiterung des Kreises von Fondsverwaltern, die EuVECA- und EuSEF-Fonds verwalten und vertreiben dürfen, auf größere Fondsverwalter, d. h. solche mit einem verwalteten Vermögen von über 500 Mio. Euro. Große Verwalter können Größenvorteile, Marken, denen die Kunden vertrauen, und damit zusätzliche Vorteile für die Anleger bieten. Diese wiederum können mehr investieren, was letztlich dem Risikokapital und sozialen Unternehmen zugute kommt;
  • Erweiterung der für EuVECA-Fonds in Frage kommenden Vermögenswerte auf Investitionen in kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und KMU, die auf KMU-Wachstumsmärkten notiert sind. Dadurch dürften mehr Unternehmen in den Genuss von EuVECA-Investitionen kommen und Investitionen durch die stärkere Risikodiversifizierung attraktiver werden;
  • Verringerung der Kosten durch das ausdrückliche Verbot der Erhebung von Gebühren durch die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats, Vereinfachung der Registrierungsverfahren und Festlegung des Mindestkapitals, das Fondsverwalter mitbringen müssen.

Im Rahmen des großen Maßnahmenpakets für die Kapitalmarktunion, das Risikokapitalinvestitionen in der EU stimulieren soll, ist ein europaweiter Risikokapital-Dachfonds vorgesehen, der Finanzmittel der EU mit einem großen Volumen an privatem Kapital kombinieren wird. Dieser europaweite Dachfonds dürfte dazu beitragen, die Fragmentierung des Markts zu überwinden und private Investoren für die EU-Vermögenswertklasse Risikokapital zu gewinnen.

(PM EU-Kommission vom 14.7.2016)

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