EU-Kommission: Kapitalmarktunion - EU-Unterhändler bringen Verbriefungen und Risikokapital voran
Nicht an der Börse notierte Unternehmen und soziale Unternehmen in der EU werden sich künftig leichter über Risikokapital finanzieren können. Unterhändler der Mitgliedstaaten, des EU-Parlaments und der Kommission einigten sich am 30.5.2017 über wichtige Teile des Aktionsplans der Kommission für eine Kapitalmarktunion. Auch auf Maßnahmen zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes haben sich EU-Unterhändler verständigt. Beides seien wichtige Schritte, um Wachstum, Jobs und Investitionen anzukurbeln, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.
Nicht an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme, herkömmliche Bankkredite zu erhalten, und können sich Kapital auch nicht über die Aktienmärkte beschaffen. Alternativen wie Risikokapitalfonds können ihnen helfen, zu expandieren und sich weiterzuentwickeln. Mit der EuVECA- und der EuSEF-Verordnung wurden im bestehenden EU-Recht zwei Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für private Sparer einfacher und attraktiver machen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Die nun beschlossenen gezielten Änderungen an diesen Verordnungen sollen die Nutzung dieser Investmentfonds fördern.
(EU Aktuell vom 31.5.2017)