BVerfG: Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
Der Zweite Senat des BVerfG ist in seinem Beschluss vom 12.5.2009 - 2 BvL 1/00 - zu dem Ergebnis gekommen, dass die in § 52 Abs. 6 S. 1 und S. 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.7.1988 mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar war. Danach weicht die Regelung zwar von dem allgemeinen Grundsatz ab, dass für die steuerliche Gewinnermittlung das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip maßgeblich ist, jedoch unterliegt diese Abweichung jedenfalls bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten lediglich den verfassungsgerichtlich zurückhaltend zu kontrollierenden Anforderungen des Willkürverbots. In sachlicher Hinsicht bewegt sich die Regelung willkürfrei innerhalb eines weiten gesetzlichen Gestaltungsspielraums, auch in zeitlicher Hinsicht fehlen Anhaltspunkte für verfassungswidrige Ungleichbehandlungen. Die ausführliche Pressemitteilung des BVerfG dazu finden Sie unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-058.html.
→ Der Beschluss wird in BB 26 von Schlotter kommentiert werden.