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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.09.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Jahressteuergesetz 2010 könnte Rechtsunsicherheit zur Organschaft beseitigen - IDW unterstützt Empfehlungen des Bundesrates

Die Anhörung zum Jahressteuergesetz 2010 am 29.9.2010 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich u. a. mit den Anforderungen an einen Ergebnisabführungsvertrag für eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH.

In einem Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sich die Organgesellschaft zur Abführung ihres Gewinns an den Organträger, dieser im Gegenzug zur Übernahme von Verlusten. Finanzverwaltung und Rechtsprechung stellen an die Verlustübernahmevereinbarungen strenge formale Anforderungen.

„Bei einer Vielzahl von Unternehmen besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit, ob zivilrechtlich wirksame Ergebnisabführungsverträge von der Finanzverwaltung anerkannt werden. Insbesondere gleichlautende Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster sorgen derzeit landesweit für Aufregung. Danach werden bestimmte Formulierungen in den Organschaftsverträgen über eine Verlustübernahme nicht gebilligt mit der Folge, dass allein aus formalen Gründen die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft versagt wurde", erläutert Manfred Hamannt, Vorstandsmitglied des IDW. Der BFH hat die Auffassung dieser Oberfinanzdirektionen in einem ADV-Verfahren zwar ausdrücklich abgelehnt (Beschluss vom 28.7.2010, I B 27/10). Gleichwohl besteht die Rechtsunsicherheit fort, da für eine Vielzahl von Formulierungen nach wie vor nicht geklärt ist, ob sie von der Finanzverwaltung anerkannt werden.

„Das IDW fordert seit langem, dass die Diskussionen über die Anforderungen an eine wirksam vereinbarte Verlustübernahme beendet werden müssen. Insoweit begrüßen wir, dass nunmehr auch der Bundesrat dem Gesetzgeber empfohlen hat, mit dem Jahressteuergesetz 2010 die Anforderungen an die Verlustübernahme zu entschärfen", so Hamannt. Der BGH-Auffassung folgend ist bei einem Ergebnisabführungsvertrag immer von einer Verpflichtung der Verlustübernahme durch den Organträger auszugehen, ohne dass ausdrücklich auf die aktienrechtliche Regelung Bezug genommen werden muss. Dies soll im Jahressteuergesetz 2010 festgeschrieben werden.

Hamannt betont, „dass die vorgeschlagene Änderung ein richtiger Schritt ist, um den Unternehmen kurzfristig zu helfen. Längerfristig müssen aber neue Grundlagen für eine Gruppenbesteuerung geschaffen werden."

(PM IDW vom 28.9.2010)

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