IDW: Jahresrechnung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Prüfung der Jahresrechnung zählt mittlerweile zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Aus Gründen der Rechtssicherheit sieht es das IDW als notwendig an, die unmittelbare Anwendung der §§ 316 ff. HGB vorzuschreiben. Das diesbezügliche IDW-Schreiben vom 20.12.2012 an das Bundesministerium der Gesundheit ist auf der IDW-Homepage abrufbar. (www.idw.de)