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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.11.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BKA/BaFin: Jahresbericht der Financial Intelligence Unit Deutschland für 2011

Bei der im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, der nationalen Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, sind im Jahr 2011 12 868 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eingegangen (2010: 11 042). Das ist ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Gesetzes 1993. Dass sich dieser Trend auch in 2012 fortsetzen könnte, lassen die im ersten Halbjahr 2012 eingegangenen 6 798 Verdachtsanzeigen erwarten, ein Anstieg von ca. 5 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bei knapp der Hälfte der Anzeigen erhärtete sich nach Prüfung des Sachverhalts durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder der Verdacht einer Straftat. Nach wie vor sind es insbes. Betrugsdelikte, die als Vortat zur Geldwäsche festgestellt wurden. Dies korrespondierte mit der zunehmenden Zahl von Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit sog. Financial Agents. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiterleiten. Beteiligungen von Finanzagenten waren 2011 insgesamt 3 992 Verdachtsanzeigen (ca. 31 %) zu entnehmen: ebenfalls ein neuer Höchststand. Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufenwerden.
(www.bka.de; www.bafin.de)

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