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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.04.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundesregierung: Jahresbericht 2011 zum Bürokratieabbau und neues Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung“

Das Bundeskabinett hat am 18.4.2012 den Jahresbericht 2011 zum Bürokratieabbau beschlossen. Darin wird der Stand der Umsetzung des seit 2006 laufenden Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ dargestellt.

Mussten deutsche Unternehmen vor fünf Jahren jährlich noch ca. 50 Mrd. Euro etwa für amtliche Statistiken, Antragsformulare, das Ablegen von Rechnungen aufbringen, sind es heute nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) rund 25 % weniger. Die Unternehmen sparten damit jährlich fast 11 Mrd. Euro.

Aus dem Bereich des (BMWi) habe insbes. die Novellierung des Vergaberechts zur Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen beigetragen. Diese Maßnahme entlaste die Unternehmen jedes Jahr um über 400 Mio. Euro.

Für die Zukunft hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Aufwand zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben weiterhin auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig die Qualität des Rechts zu verbessern, um seine Verständlichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Das am 28.3.2012 von der Bundesregierung beschlossene neue Arbeitsprogramm sieht u. a. vor, zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft sowie unter Mitwirkung von Ländern und Gemeinden unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen abzuschaffen, etwa bei der Betriebsgründung.

Im Bereich des BMWi hat z. B. ein Projekt zur Messung des Aufwands bei der Gewerbeanzeige zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen geführt. Noch in diesem Jahr soll die elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige erleichtert und mit anderen Meldepflichten verbunden werden. Weitere Erleichterungen im Bereich der Handwerksordnung und bei der elektronischen Signatur werden derzeit umgesetzt. Auch das Exportkontrollrecht soll umfassend vereinfacht werden. Ein in dieser Legislaturperiode eingerichtetes elektronisches Kommunikationsportal erlaubt es Unternehmen schon jetzt, Ausfuhranträge elektronisch einzureichen und den Stand der Bearbeitung nachzuvollziehen. Die Bearbeitungszeiten der Anträge wurden durch weitere organisatorische Maßnahmen reduziert. Schließlich wird sich das BMWi auch weiterhin für die bürokratiearme Ausgestaltung der E-Bilanz sowie des umsatzsteuerrechtlichen Nachweises innereuropäischer Lieferungen (Gelangensbestätigung) einsetzen.
(PM BMWi vom 18.4. und vom 28.3.2012)

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