IDW: Jahresbeitragsbescheide der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebeten, die Wirtschaftsprüfer über eine Änderung in der Verwaltungspraxis der BaFin zu informieren. Es geht um das Nachreichen von klarstellenden wirtschaftsprüferlichen Bestätigungen bei der Inanspruchnahme von Ermäßigungstatbeständen. Näheres s. im Schreiben der BaFin vom 4.8.2014 zu den Jahresbeitragsbescheiden der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), das auf der IDW-Homepage abrufbar ist.
(www.idw.de)