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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundesamt für Justiz: Jahresabschlüsse bis Ende 2013 veröffentlichen – Verhängung von Ordnungsgeldern

Der Präsident des Bundesamts für Justiz Heinz- Josef Friehe weist darauf hin, dass die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Bilanzgeschäftsjahr 2012 zum Jahresende abläuft. Bis Ende 2013 haben offenlegungspflichtige Unternehmen noch Zeit, den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger in elektronischer Form einzureichen. Ab Anfang 2014 droht den offenlegungssäumigen Unternehmen ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Kleinstunternehmen können jetzt erstmals von Erleichterungen Gebrauch machen. Durch eine gesetzliche Neuregelung können sie ihre Offenlegungspflichten für das Geschäftsjahr 2012 anstatt durch Veröffentlichung auch durch eine bloße Hinterlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger erfüllen. Seit 2008 führt das Bundesamt für Justiz in Bonn Ordnungsgeldverfahren gegen offenlegungssäumige Unternehmen durch. Seitdem hat sich die Offenlegungskultur in Deutschland deutlich gewandelt. Kamen zuvor nur rund 10 % der offenlegungspflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung nach, legen heute über 90 % der mehr als 1,1 Mio. betroffenen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen offen. Trotzdem muss das Bundesamt jährlich rund 150 000 Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Ordnungsgeld liegt bei mindestens 2 500 Euro. Zur Festsetzung kommt es immerhin noch in jährlich ca. 60 000 Fällen. Auch wenn sich das Ordnungsgeld künftig für Kleinstunternehmen auf 500 Euro verringern kann, ist es nach Einschätzung von Friehe eine vermeidbare Belastung: „Die offenlegungspflichtigen Unternehmen sollten immer im Blick behalten, dass die Bilanz spätestens ein Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres beim Bundesanzeiger eingereicht sein muss. Dazu muss sie rechtzeitig erstellt werden. Für die Bilanz 2012 wird es also jetzt höchste Zeit. Die Einreichung beim Bundesanzeiger erfolgt dann elektronisch und ist ganz einfach.“ Die ausführliche Pressemitteilung sowie weitere Informationen zum Ordnungsgeldverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/ehug.
(PM Bundesamt für Justiz vom 16.10.2013)

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