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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Inkrafttreten der Regulierung der Abschlussprüfung

Am 27.5.2014 veröffentlichte die EU im EU-Amtsblatt die Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen sowie die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Amtsblatt der EU Nr. L 158 vom 27.5.2014. Damit treten in 20 Tagen – d. h. am 17.6.2014 – sowohl die geänderte Richtlinie als auch die Verordnung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der geänderten Richtlinie umzusetzen. Die Regelungen der Verordnung gelten nach einer Frist von zwei Jahren unmittelbar.

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat hatten in den Trilogverhandlungen am 16./17.12.2013 eine vorläufige Einigung zur Abschlussprüferregulierung erzielt. Die Einigung bezog sich sowohl auf die geänderte Abschlussprüferrichtlinie als auch auf die Verordnung mit speziellen Vorschriften für die Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Nach der Bestätigung der Regulierungsvorschläge zur Abschlussprüfung durch das Europäische Parlament am 3.4.2014 hat der Ministerrat am 14.4.2014 ebenfalls seine Zustimmung erteilt.

(www.idw.de)

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