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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.02.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundesregierung: Inhaltliche Weiterentwicklung von Investitionsgarantien

Investitionsgarantien helfen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Auslandsprojekte und sind deshalb ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Im vergangenen Jahr wurden Garantien in Höhe von insgesamt 5,8 Mrd. Euro für deutsche Direktinvestitionen im Ausland übernommen. Dies ist das zweitbeste Ergebnis in der 50-jährigen Geschichte der Investitionsgarantien.

Auch nach Unterzeichnung des EU-Reformvertrags von Lissabon bilden die derzeit gültigen deutschen Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit weltweit mehr als 131 Staaten eine wesentliche Grundlage für die Übernahme von Investitionsgarantien. Um deutschen Unternehmen einen projekt- und risikogerechten Garantieschutz ihrer Auslandsengagements anbieten zu können, wurden die Investitionsgarantien inhaltlich weiterentwickelt: Neu ist die generelle Einführung der variablen Ertragsdeckung bei Beteiligungen. Diese kommt v. a. bei Rohstoffprojekten und Handelsketten zum Tragen, da dort die Erträge erfahrungsgemäß größeren Schwankungen unterworfen sind.

Im Jahr 2010 wurde jede vierte neue Garantie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen übernommen. Dabei wurden 83 Projekte in 24 Ländern abgesichert.

Besonders erwähnenswerte Standorte deutscher Auslandsprojekte – so die Bundesregierung – seien hierbei Äthiopien, Angola, Ruanda, Georgien und Kasachstan. Gleichwohl würden die meisten Garantien für deutsche Vorhaben in Russland, China und der Ukraine übernommen.

Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus den erhobenen Gebühren und Entgelten. Das Garantieobligo der Bundesrepublik Deutschland aus den bestehenden Garantien erhöhte sich Ende 2010 auf 27,7 Mrd. Euro (2009: 24,3 Mrd. Euro) und damit auf den höchsten Stand seit Bestehen des Förderinstruments.

Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien können im Außenwirtschaftsportal der Bundesregierung und im Internetportal der mit der Abwicklung der Investitionsgarantien betrauten Mandatare abgerufen werden.
(www.bmwi.de)

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