AE: Implementierung der EU-Richtlinie zu Abschlussprüfungen
-tb- Im Jahr 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union mit der Richtlinie 2014/56/EU neue Regelungen zu Abschlussprüfungen beschlossen, die durch nationale Rechtsakte der EU-Mitgliedstaaten erst unmittelbar wirksam und verbindlich werden. In der Richtlinie wurden insbes. Unternehmen von öffentlichem Interesse neu definiert, Nichtprüfungsleistungen eingeschränkt und eine Rotation der Abschlussprüfer vorgeschrieben. Die Vereinigung Accountancy Europe hat nun ein Update zur Umsetzung der EU-Richtlinie herausgegeben, in der die nationalen Umsetzungsprozesse in den europäischen Mitgliedstaaten dargestellt und verglichen werden. Der Bericht ist unter https://www.accountancyeurope.eu/publications/1607-new-audit-rules-state-play/ abrufbar.