IDW: IDW RS HFA 48 - Modifikation finanzieller Vermögenswerte
Der neue Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) ist grundsätzlich ab dem 1.1.2018 anzuwenden. IFRS 9 regelt die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten nur in Teilbereichen, obwohl hier erheblicher Klärungsbedarf besteht. Das IDW nimmt sich dieser Fragen an und stellt den Entwurf einer Fortsetzung IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) zur Diskussion. Der Anhang enthält interpretative Ausführungen zu verschiedenen Aspekten der Modifikation.
Der Entwurf wurde am 9.6.2017 vom HFA verabschiedet. Die Kommentierungsfrist endet am 11.12.2017.
Einen Download des Entwurfs finden Sie in der Rubrik IDW Verlautbarungen, Entwürfe. Der Text wird auch in Heft 7/2017 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW Aktuell vom 20.6.2017)