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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW RS FAIT 4 „Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse“

Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW RS FAIT 4)“ konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten. Der HFA nahm dem IDW RS FAIT 4 am 6.9.2012 billigend zur Kenntnis, nachdem er vom FAIT verabschiedet worden war. Er wird in IDW-FN 10/2012 und im WPg Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

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