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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.06.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW RH HFA 1.005 überarbeitet: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner 252. Sitzung in Reaktion auf die Änderung von (Konzern-)Anhangangabevorschriften durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine überarbeitete Fassung des IDW-Rechnungslegungsweises "Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005)" verabschiedet.

In den Rechnungslegungshinweis wurde u. a. ein neuer Abschnitt eingefügt, der sich mit der Auslegung des geänderten § 285 Nr. 20 HGB (Anhangangaben zu Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind) befasst. Folgeänderungen waren in den Ausführungen zu § 285 Nr. 19 HGB (Anhangangaben zu derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind) erforderlich.

Der vollständige überarbeitete Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2018 von IDW Life abgedruckt werden. Ab sofort können IDW-Mitglieder nach dem Login über "Mein IDW" eine IDW RH HFA 1.005 - Änderungsfassung abrufen, in der die Textziffern unter Anzeige der Änderungen enthalten sind, die im Zuge der Überarbeitung im Vergleich zur bisherigen Fassung (Stand: 24.11.2010) vorgenommen worden sind. Nicht geänderte Textziffern wurden ausgespart.

IDW-Mitglieder finden zur Rechnungslegung mehr Informationen in "Mein IDW":

Mein IDW >> Themen >> Rechnungslegung

(IDW Aktuell vom 22.6.2018)

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