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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW PrH 2/2012 „Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis“

Die Novellierungen des Geldwäschegesetzes (GwG) haben auch für Wirtschaftsprüferpraxen zu erhöhten Anforderungen geführt, angemessene interne Maßnahmen dagegen zu treffen, dass sie zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das IDW hat dazu den IDW-Praxishinweis 2/2012 „Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis“ veröffentlicht.
Der dem GwG immanente risikoorientierte Ansatz erlaubt es den Verpflichteten, die aus den gesetzlichen Anforderungen abzuleitenden Maßnahmen im eigenen Ermessen an den konkreten Risiken auszurichten. Ein Beurteilungsspielraum besteht nur über den konkreten Umfang der zu treffenden Maßnahmen, nicht aber darüber, ob überhaupt Maßnahmen zu ergreifen sind. Auf Verlangen muss gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) dargelegt werden können, dass der Umfang der getroffenen Maßnahmen als risikoangemessen anzusehen ist. Die Vorgehensweise bei der Analyse des praxisspezifischen Risikos im Rahmen einer Gefährdungsanalyse wird erläutert, ferner enthält der IDW PrH 2/2012 in der Anlage 1 ein Beispiel für die Gliederung der Dokumentation einer Gefährdungsanalyse. Der Vorstand der WPK hat aufgrund der Befugnis gem. § 9 Abs. 4 S. 1 GwG für Wirtschaftsprüferpraxen, in denen mehr als 30 Berufsträger tätig sind, die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten angeordnet. IDW PrH 2/2012 enthält Empfehlungen zur organisatorischen Stellung des Geldwäschebeauftragten sowie zu dessen Aufgaben, Rechten und Pflichten.
Schließlich enthält der IDW-Prüfungshinweis Empfehlungen, wie die risikoangemessenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in bestehende Systeme und Prozesse integriert werden können. In der Anlage 2 werden Erscheinungsformen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung beschrieben.
IDW PrH 2/2012 ist in den am 8.10. erschienenen IDW-Fachnachrichten Heft 10 abgedruckt. Außerdem wird er im WpG-Supplement 3/publiziert.
(www.idw.de)

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