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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW PS 345 an geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst

Neben den Anpassungen der Tz. 19a und 22a ist im Wesentlichen der Anhang 1: Übersicht über die Einzelregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) von den Änderungen betroffen: Der Begriff „kann“ kennzeichnet gem. der Präambel des DCGK zukünftig keine Anregung mehr. Soweit im Kodex „kann“ verwendet wird, bezeichnet dies eine eingeräumte Option, die nun mit „K = Kann-Regelung“ gekennzeichnet wird. Der Befassungsgrad des Abschlussprüfers (vgl. Spalten 3 bis 5 in Anhang 1 des IDW PS 345) wurde bei einigen Empfehlungen geändert. IDW PS 345 wird in IDW-FN 11/2012 sowie dem WPg-Supplement 4/2012 veröffentlicht werden. Im Mitgliederbereich der IDW-Website, Rubrik „Aus der Facharbeit, Änderungenvon endgültigen Entwürfen“, ist in Kürze eine marked-up-Version des IDWPS345hinterlegt, aus der dieÄnderungen gegenüber derVorgängerversion ersichtlich sind. (www.idw.de)
S. dazu auch den BB-Report zu den Änderungen des DCGK im Jahr 2012 von Hecker/Peters in diesem Heft auf S. 2639.

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