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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.03.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW ES 9 „Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO“

Das neue Insolvenzrecht ist zum 1.3.2012 in Kraft getreten. Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass Unternehmen frühzeitiger als bisher mit den Instrumenten der Insolvenzordnung saniert werden können. Dazu gehört auch das neu geschaffene Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO. Ein Schuldner kann künftig bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung innerhalb von drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan ausarbeiten. Dabei wird der Schuldner unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt. Der Schuldner kann das Schutzschirmverfahren nur dann nutzen,wenn er dem Gericht zusammen mit dem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen vorlegt, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen überschuldet ist oder Zahlungsunfähigkeit droht,diese abernoch nichteingetreten ist, und dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslosist. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, welche Anforderungen an die Bescheinigung zu stellen sind. Das IDW veröffentlicht daher als Hilfestellung für Wirtschaftsprüfer den Entwurf eines IDW-Standards „Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW ES 9)“. Mit dem Entwurf werden die Anforderungen an den mit der Bescheinigung beauftragten Wirtschaftsprüfer, an den Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten sowie an den Inhalt der Bescheinigungerläutert.
Eventuelle Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 1.10.2012 erbeten.
Den Entwurf finden Sie unter www.idw.de. Außerdem wird er in IDW-FN 4/2012 und im WPg- Supplement 2/2012 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

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