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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.08.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW EPS 322 n. F. zur Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen veröffentlicht

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des IDW-Prüfungsstandards „Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen (IDW EPS 322 n. F.)“ im schriftlichen Verfahren am 18.7.2012 verabschiedet. Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Fassung besteht darin, dass sich der Anwendungsbereich des Entwurfs ausschließlich auf die Verwertung eines vom Abschlussprüfer eingesetzten Sachverständigen bezieht. Sachverständige der gesetzlichen Vertreter werden demgegenüber künftig im IDW-Prüfungsstandard „Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDWPS300)“ geregelt. Der Entwurf enthält in einer Anlage die sich in diesem Standard ergebenden Änderungen. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28.2.2013. IDW EPS 322 n. F. wird IDW-FN 9/2012 und im WPg-Supplement 3/2012 abgedruckt werden. Eine Download-Datei finden Sie auch auf der IDW-Website.
(www.idw.de)

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