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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.09.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Hinweise zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle sowie zur Berichterstattung

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat am 1.9.2020 ihren neuen „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ und ihren überarbeiteten „Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ einstimmig beschlossen. Beide Hinweise sind veröffentlicht unter www.wpk.de in der Rubrik „Mitglieder > Praxishinweise > Qualitätskontrollverfahren > Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle“. Die Hinweise konkretisieren die Satzung für Qualitätskontrolle (SaQK) und legen die Auffassung der KfQK dar, wie Qualitätskontrollen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind und wie hierüber Bericht zu erstatten ist. Ziel der Hinweise ist es, den Prüfern für Qualitätskontrolle (PfQK) einen Rahmen für ihre Ermessensausübung an die Hand zu geben, ohne ihre Eigenverantwortlichkeit einzuschränken.

Hinweis zur Durchführung und Dokumentation von Qualitätskontrollen ist neu

Die KfQK hat sich – auch aufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus dem Berufsstand – entschieden, neben einem Hinweis zur Berichterstattung, auch die Durchführung und Dokumentation von Qualitätskontrollen mit einem entsprechenden Hinweis zu unterstützen. Hier steht insbesondere das nach Inkrafttreten des APAReG noch stärker risikoorientierte und verhältnismäßige Vorgehen des PfQK im Fokus. Die KfQK gibt ausführliche Guidance für die Auftragsprüfung einschließlich einer Arbeitshilfe, die auch zeigt, wie PfQK kleiner Praxen die Auftragsprüfung durchführen und dokumentieren können.

Im Hinweis zur Durchführung und Dokumentation wird u. a. erläutert, dass Bestandteil einer angemessenen und wirksamen Nachschau der Auftragsabwicklung die Einbeziehung sämtlicher verantwortlicher WP/vBP ist. Da es sich bei der Qualitätskontrolle um eine Systemprüfung handelt, besteht bei einer angemessenen und wirksamen Nachschau kein Erfordernis, sämtliche verantwortlichen WP/vBP bei der Auftragsauswahl zu berücksichtigen.

Auftragsprüfung i. d. R. nicht unter einem Tagewerk

Weiterhin stellt die KfQK klar, dass sie davon ausgeht, dass eine Auftragsprüfung einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten i. d. R. nicht unter einem Tagewerk pro Auftrag möglich sein wird, wobei dieser Erfahrungssatz auf die konkreten Gegebenheiten der Praxis und die Struktur und Komplexität des einzelnen Prüfungsauftrags zu übertragen ist. Dies kann zu niedrigeren, aber auch zu höheren Prüferstunden führen. Sofern im Einzelfall weniger als ein Tagewerk pro Auftrag aufgewandt wurde, ist dies im Qualitätskontrollbericht zu begründen.

Leitfaden und Arbeitshilfe

Durch die Veröffentlichung zweier unabhängiger Hinweise war es möglich, einerseits mit dem Hinweis zur Durchführung und Dokumentation unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Spruchpraxis der KfQK (bspw. zur Bedeutung der Prüfung der Stabilität eines Qualitätssicherungssystems über die Qualitätskontrollperiode) einen Leitfaden zur Durchführung von Qualitätskontrollen zu entwickeln. Andererseits enthält der Hinweis zur Berichterstattung alle wesentlichen Berichtsbestandteile und -inhalte im Sinne einer Aufzählung und kann deshalb auch gut als Arbeitshilfe zur Überprüfung der Vollständigkeit des Qualitätskontrollberichts genutzt werden.

Praxisrelevanz durch Anlagen

Besondere Praxisrelevanz erhält der Hinweis zur Durchführung durch seine Anlagen, die eine Arbeitshilfe für PfQK für die Auftragsauswahl, ein Beispiel für die Durchführung und Dokumentation einer Auftragsprüfung im Rahmen einer Qualitätskontrolle und die bereits bekannte Arbeitshilfe zur Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen bei der Auftragsprüfung beinhalten.

Die KfQK plant, bis Ende des Jahres die Hinweise auch als webbasierte E-Hinweise zu veröffentlichen und sie mit Schlüsselbegriffen, Gesetzes- und weiteren Quellen zu verlinken.

(Neu auf WPK.de vom 4.9.2020)

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