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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Hinweise für einzelne Wirtschaftssektoren zur Vorbereitung auf den Brexit

Welche Folgen hat der Brexit für Finanzdienstleister, die Autoindustrie oder die Luftfahrt? Die Europäische Kommission veröffentlicht fortlaufend technische Mitteilungen zu einzelnen Sektoren, damit Wirtschaftsteilnehmer sich rechtzeitig auf den Austritt des Vereinigten Königreichs am 30.3.2019 vorbereiten können. Die Mitteilungen sind an einer Stelle gebündelt auf der Website der Kommission zu finden. Zum Abschluss der jüngsten Brexit-Verhandlungsrunde hat EU-Chefverhandler Michel Barnier am 9.2.2018 gewarnt, dass ein Verbleib im Binnenmarkt und Zollunion für einen Übergangszeitraum bis Ende 2020 „nicht als gegeben“ angesehen werden könne, sofern die Differenzen mit der britischen Regierung über den Übergangszeitraum nicht ausgeräumt werden können. 
 
Die britischen Unterhändler hätten bis heute nicht erläutert, wie sie sich die künftigen Beziehungen nach dem Brexit 2019 vorstellen, sagte Barnier. Die Zeit werde knapp.

Ungeklärt ist unter anderem weiterhin, wie die Neuerrichtung einer Grenze zwischen Irland und Nordirland vermieden werden kann. „Es ist wichtig, die Wahrheit zu sagen“, sagte Barnier. „Eine Entscheidung des Vereinigten Königreichs, den Binnenmarkt zu verlassen und die Zollunion zu verlassen, würde Grenzkontrollen unumgänglich machen.“

Weitere Informationen:

Pressekonferenz von Michel Barnier nach der jüngsten Verhandlungsrunde (6.-9. Februar 2018)
Vorbereitung auf den Brexit: Mitteilungen der Dienststellen der Europäischen Kommission über die rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Rückzugs des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union
Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland über die Brexit-Verhandlungen: Dokumente, Reden, Positionspapiere und Faktenblätter

(EU Aktuell vom 9.2.2018)

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