IDW: Hinweise des Fachausschusses Recht zur Datenschutznovelle 2018
Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in Deutschland. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DSAnpUG-EU) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundlegend überarbeitet. Der Fachausschuss Recht (FAR) des instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Hinweise zu den Neuregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes veröffentlicht, die den Berufsstand betreffen. Informationen zur „Auftragsverarbeitung“ finden Sie außerdem in den "Fragen und Antworten zu der EU Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz". Beides ist unter www.idw.de abrufbar.
(IDW Aktuell vom 7.6.2018)