R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.10.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Hinweis zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems unter bes. Berücksichtigung kleiner Praxen

 

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat am 12.10.2011 einen „Hinweis zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems unter besonderer Berücksichtigung kleiner Praxen" veröffentlicht.

Der Hinweis zeigt Beispiele für Feststellungen von Prüfern für Qualitätskontrolle unter Berücksichtigung möglicher Erleichterungen für kleine WP/vBP-Praxen auf. Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung und ist nicht als abschließende Darstellung zu verstehen. In Abhängigkeit von Tätigkeit und Struktur der einzelnen WP/vBP-Praxis können auch andere Ausgestaltungen von Qualitätssicherungssystemen als angemessen und zweckmäßig zu beurteilen sein.

Darüber hinaus sollen mögliche Problembereiche aufgezeigt werden, die erfahrungsgemäß kleinen WP/vBP-Praxen bei der Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems und dem Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Prüfung der Angemessenheit Schwierigkeiten bereiten.

Prüfen kleine Praxen Mandate i. S. d. § 319a HGB, sind viele der aufgezeigten Erleichterungen für kleine Praxen für das § 319a HGB-Mandat oder für die Praxis selbst nicht anwendbar.

Der Hinweis steht unter http://www.wpk.de/qk/kommission-hinweise.asp#hl7 zur Verfügung.

stats