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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.04.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Hinweis zur Prognoseberichterstattung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) nimmt unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen Wirtschaftskrise und der nur schwer einschätzbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Stellung zum Prognosebericht gemäß DRS 15 – Lageberichterstattung. In dem Hinweis erläutert der DSR die sachgerechte Auslegung der in § 315 HGB und DRS 15 kodifizierten Anforderungen an den Prognosebericht vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Umstände der aktuellen Wirtschaftskrise – einen vollständigen Verzicht auf den Prognosebericht und auf qualitative Trendaussagen hält der DSR für nicht vertretbar. Der Text ist abrufbar unter http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/090327_Prognosebericht_DRS15.pdf.

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